Noxum GmbH

Professionelles Redaktionssystem von Noxum prompt und bezahlbar einsetzen

Ab 29.12.2009 neue Maschinenrichtlinie mit neuen Anforderungen an die Dokumentation - was tun?

Die EU verschärft die Sicherheitsanforderungen für Maschinen. Die neue Maschinenrichtlinie setzt die Maschinenbauer mit neuen Anforderungen an die Dokumentation unter immensen Druck. Die Zeit drängt, Stichtag ist der 29.12.2009, und viele betroffene Unternehmen quält noch immer die Frage der Umsetzung.

Würzburg, 09. September 2009 - Die Noxum GmbH, Spezialist für Content Management und Redaktionssysteme, kann den Maschinenbauunternehmen zur Erfüllung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/42/EG in der Technischen Dokumentation eine plausible Lösung anbieten: die Smart Techdoc Solution. Unternehmen können dieses Redaktionssystem mit einem komfortablen Standard binnen kürzester Zeit zu monatlichen Kosten nutzen. Denn Noxum bietet ihr Redaktionssystem als eines der ersten Systeme dieser Art in einer virtualisierten Umgebung als Betreibermodell an.

Neue EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 29.12.2009 in Kraft

Die neue EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt für Maschinen, die ab dem 29.12.2009 ausgeliefert werden. Die Unternehmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau sind gefordert ab diesem Zeitpunkt die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Es gibt keine Übergangsfrist. Was nicht den neuen Richtlinien entspricht, darf nach dem Stichtag nicht mehr ausgeliefert werden.

Zusätzliche Anforderungen an die Dokumentation

Es gibt zusätzliche Richtlinien hinsichtlich Produktsicherheit. Zu den technischen Unterlagen gehört künftig neben der Betriebsanleitung auch eine Risikobeurteilung, die für alle Lebensphasen des Produkts vom Aufbau über Betrieb und Wartung bis zur Entsorgung erstellt werden muss.

Weitere gravierende Neuerung: Unvollständige Maschinen sind im Anwendungsbereich mit aufgenommen. Bisher genügte die „Herstellererklärung”, die besagte was fehlt. Künftig muss der Hersteller u.a. Risiken beurteilen, Montagevorgaben ermitteln und eine Montageanleitung anfertigen.

Fazit aus der neuen Maschinenrichtlinie

Maschinenhersteller sind gut beraten ihre Zulieferer auf die Erfüllung der Anforderungen der neuen EU-Maschinenrichtlinie einzuschwören. Nach dem Stichtag müssen auch eingebaute Zulieferteile der neuen Richtlinie genügen also auch die Zulieferdokumentationen der zugekauften und eingebauten Maschinenteile.

Außerdem wird die Betriebsanleitung der Maschine künftig in Originalsprache und zusätzlich in sämtlichen Amtssprachen des Empfängerlandes mitgegeben. Dies bedeutet im Einzelfall einen enormen Anstieg der Aufwände für die Übersetzung.

Lösung aus dem Hause Noxum: Smart Techdoc Solution

Technische Redaktionen können zuversichtlich an die Umsetzung der Maschinenrichtlinie herangehen: Noxum unterstützt sie binnen kürzester Zeit mit einem professionellen Redaktionssystem. Es entstehen keine Kosten durch Hardware- und Software-Beschaffung und deren Maintenance. Mit der Smart Techdoc Solution sind die Unternehmen für die gestiegenen Anforderungen an Übersetzungen gerüstet: Übersetzungsprozesse können auch durch eine optimale Anbindung von Translation Memory Systeme komfortabel und effektiv abgewickelt werden. Die Software-Lösung erlaubt zudem ein Cross Media Publishing mit den in der Technischen Kommunikation üblichen Ausgabeformaten.